Hier finden Sie die häufigst gestellten Fragen

Die Nutzung und die Kommunikation innerhalb des Depotwechselservice erfolgen nach neusten Sicherheitsstandards und unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzvorschriften.
Wir senden das Formular für Sie an die abgebende Bank, damit diese den Depotübertrag vornimmt. Die Unterschrift dient der Überprüfung Ihrer Identifikation.
Der Depotwechsel zu ING ist ein kostenloser Service. Bei Übertragung von im Ausland lagernden Wertpapieren sowie von Namensaktien fallen ggf. fremde Spesen bei ihrer abgebenden Bank an.
In der Regel dauert der Depotwechsel 1 bis 2 Wochen. Bei Wertpapieren mit ausländischer Verwahrung kann es zu Verzögerungen von bis zu 6 Wochen kommen.
Ab der Bearbeitung des Depotwechselauftrages durch die abgebende Bank ist ein Verkauf der übertragenen Wertpapiere nicht mehr möglich. Sobald die Werte im ING Depot eingebucht sind, können diese wieder veräußert werden.

Übertrag auf eigenes Depot

  • Depotinhaber bei uns und bei der anderen Bank sind identisch.
  • Zum Beispiel: Übertrag von Einzeldepot auf Einzeldepot oder von Gemeinschaftsdepot auf Gemeinschaftsdepot.
  • Anschaffungsdaten werden übermittelt und im Empfängerdepot hinterlegt.

Übertrag auf das Depot eines Dritten aufgrund Schenkung (auch zwischen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern)

  • Depotinhaber bei uns und bei der anderen Bank sind nicht (vollständig) identisch.
  • Zum Beispiel: Übertrag von Einzeldepot auf Gemeinschaftsdepot oder umgekehrt.
  • Es erfolgt eine Schenkungsmeldung ans Finanzamt.
  • Anschaffungsdaten werden übermittelt und im Empfängerdepot hinterlegt.

Übertrag auf ein Drittdepot im Rahmen einer Erbschaft

  • Depotinhaber bei uns und Nachlassemfpänger bei der anderen Bank sind nicht identisch.
  • Zum Beispiel: Übertrag von Nachlassdepot auf Gemeinschaftsdepot oder auf Einzeldepot.
  • Anschaffungsdaten werden übermittelt und im Empfängerdepot hinterlegt.

Sonstiger Übertrag auf Depot eines Dritten

  • Gilt als Verkauf im abgebenden Depot und Kauf im übernehmenden Depot.
  • Der Verkauf kann eine sofortige, auch pauschale Besteuerung zur Folge haben.
  • Die ursprünglichen Anschaffungsdaten werden nicht übermittelt. Die Stücke gelten im Empfängerdepot als neu angeschafft.

Erfolgt keine Angabe, ist das abgebende Institut bei einem Übertrag auf ein Depot, dessen Inhaber namentlich nicht auf den Auftraggeber lautet, berechtigt, diesen Auftrag als entgeltlicher Übertrag zu behandeln.

Die Steuer-Identifikationsnummern der Depotinhaber werden benötigt, wenn Sie einen Depotübertrag mit Eigentümerwechsel vornehmen. Das abgebende Institut meldet den Übertrag an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.
Wir unterscheiden zwischen den Kaufwerten in der Depotübersicht und den Anschaffungsdaten, die für die steuerliche Betrachtung berücksichtigt werden.
Bei einem Depotübertrag werden die Kaufwerte nicht automatisch übermittelt. Sie haben die Möglichkeit, diese in die Depotübersicht einzufügen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Gesamtkaufwert der jeweiligen Position angeben. Eine Änderung der Kaufwerte in der Depotübersicht hat keine steuerlichen Auswirkungen.
Hat uns die abgebende Bank bei einem Depotübertrag die steuerlichen Anschaffungsdaten übermittelt, übernehmen wir diese selbstverständlich.
Unser Hinweis: Die Anschaffungsdaten werden separat übertragen und einige Zeit nach dem Wertpapiereingang erfasst.
Bei Fonds werden häufig nur ganze Anteile übertragen. Bruchstücke verbleiben gegebenenfalls im Depot oder werden vor Übertrag veräußert.
Bei einem vollständigen Depotübertrag können Sie am Ende unseres Depotwechselservice angeben, ob Sie eine Löschung des alten Depots wünschen. Guthaben der dazugehörigen Verrechnungskonten können Sie ebenfalls übertragen und die Konten schließen lassen.
Ein grenzüberschreitender Depotwechsel ist leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die abgebende Bank.