Hier finden Sie die häufigst gestellten Fragen

Die Nutzung und die Kommunikation innerhalb des Depotwechselservice erfolgen nach neusten Sicherheitsstandards und unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzvorschriften.
Wir senden das Formular für Sie an die abgebende Bank, damit diese den Depotübertrag vornimmt. Die Unterschrift dient der Überprüfung Ihrer Identifikation.
Der Depotwechsel zu ING ist ein kostenloser Service. Bei Übertragung von im Ausland lagernden Wertpapieren sowie von Namensaktien fallen ggf. fremde Spesen bei ihrer abgebenden Bank an.
In der Regel dauert der Depotwechsel 1 bis 2 Wochen. Bei Wertpapieren mit ausländischer Verwahrung kann es zu Verzögerungen von bis zu 6 Wochen kommen.
Ab der Bearbeitung des Depotwechselauftrages durch die abgebende Bank ist ein Verkauf der übertragenen Wertpapiere nicht mehr möglich. Sobald die Werte im ING Depot eingebucht sind, können diese wieder veräußert werden.

Bei einem Depotübertrag gibt es die folgenden Szenarien, die unterschiedliche steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen können:

  1. Überträge auf eigene Depots gelten steuerrechtlich nicht als Gläubigerwechsel und sind daher steuerlich unbeachtlich.
  2. Überträge zwischen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern von einem Einzeldepot auf ein Gemeinschaftsdepot bzw. umgekehrt oder auf ein Einzeldepot des anderen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners sind unentgeltliche Übertragungen, welche dem Finanzamt gemeldet werden. Dies gilt für Wertpapiere, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden.
  3. Übertrag auf ein Depot, welches weder dem Auftraggeber noch seinem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner gehört. Überträge auf Depots Dritter aufgrund einer Schenkung gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände aufgrund Schenkung (also unentgeltlich) übertragen, erfolgt eine Meldung an das Finanzamt.
  4. Für Bestände, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden, unterstellt das Einkommensteuergesetz eine Veräußerung, sofern bei Beauftragung der Übertrag nicht als Schenkung angegeben wurde. Es wird dann ein fiktiver Verkauf gerechnet, wobei ggf. Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig sind und an das Finanzamt abgeführt werden. Für Bestände, die vor dem 01.01.2009 vom Übertragenden angeschafft wurden, gelten die Papiere für den Empfänger mit Datum der Ausbuchung steuerrechtlich als neu angeschafft.
Die Steuer-Identifikationsnummern der Depotinhaber werden benötigt, wenn Sie einen Depotübertrag mit Eigentümerwechsel vornehmen. Das abgebende Institut meldet den Übertrag an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.
Wir unterscheiden zwischen den Kaufwerten in der Depotübersicht und den Anschaffungsdaten, die für die steuerliche Betrachtung berücksichtigt werden.
Bei einem Depotübertrag werden die Kaufwerte nicht automatisch übermittelt. Sie haben die Möglichkeit, diese in die Depotübersicht einzufügen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Gesamtkaufwert der jeweiligen Position angeben. Eine Änderung der Kaufwerte in der Depotübersicht hat keine steuerlichen Auswirkungen.
Hat uns die abgebende Bank bei einem Depotübertrag die steuerlichen Anschaffungsdaten übermittelt, übernehmen wir diese selbstverständlich.
Unser Hinweis: Die Anschaffungsdaten werden separat übertragen und einige Zeit nach dem Wertpapiereingang erfasst.
Bei Fonds werden häufig nur ganze Anteile übertragen. Bruchstücke verbleiben gegebenenfalls im Depot oder werden vor Übertrag veräußert.
Bei einem vollständigen Depotübertrag können Sie am Ende unseres Depotwechselservice angeben, ob Sie eine Löschung des alten Depots wünschen. Guthaben der dazugehörigen Verrechnungskonten können Sie ebenfalls übertragen und die Konten schließen lassen.
Ein grenzüberschreitender Depotwechsel ist leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die abgebende Bank.